PATIENTENINFORMATION
Für eine Therapie benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes, die von der Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden muss. Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie mit dem bewilligten Verordnungsschein bei der Krankenkasse einreichen können. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten zurückerstattet.
Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, haben Sie außerdem die Möglichkeit, bis zu 100% der Behandlungskosten von Ihrer Versicherung refundiert zu bekommen.
Bitte bringen Sie zur ersten Therapie Ihre schon vorliegenden Befunde mit (aktuelle Röntgenbilder, MR-Aufnahmen, Operationsprotokolle, …)
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Erreichen Sie niemanden, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mobilbox. Ich ersuche um Verständnis, dass ich andernfalls diesen Termin in voller Höhe in Rechnung stellen muss.
Präventive Therapie: Möchten Sie sich Gutes tun, bevor es zu Beschwerden kommt, können Sie eine therapeutische Unterstützung auch ohne Zuweisung in Anspruch nehmen. Die Kosten sind in diesem Fall zur Gänze selbst zu tragen.